Grundfähigkeitsversicherung

Versicherung, die zahlt, wenn bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verloren gehen.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Alternative oder Ergänzung zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine vereinbarte monatliche Rente, wenn die versicherte Person bestimmte definierte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten dauerhaft verliert – unabhängig von der Berufsfähigkeit.

Versicherte Grundfähigkeiten sind typischerweise: Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Knien/Bücken, Sitzen, Heben/Tragen, Gebrauch der Hände, Autofahren, geistige Leistungsfähigkeit (z.B. Demenz). Je nach Tarif sind 8 bis 15 Grundfähigkeiten versichert. Schon der Verlust einer einzigen Grundfähigkeit führt zur vollen Rentenzahlung.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine sinnvolle Alternative für Berufsgruppen, die keine bezahlbare BU bekommen (z.B. risikoreiche Handwerksberufe), oder für Menschen mit Vorerkrankungen, die in der BU abgelehnt würden. Sie ist meist deutlich günstiger als eine BU. Allerdings ist der Schutz enger: Wer aufgrund von psychischen Erkrankungen, Burn-out oder Krebs berufsunfähig wird, dabei aber alle Grundfähigkeiten behält, erhält keine Leistung. Eine BU bleibt die erste Wahl, wenn sie verfügbar ist.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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