Gesundheitsmonitoring nach Anerkennung

Regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustands während des Leistungsbezugs.

Das Gesundheitsmonitoring nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist Teil des Nachprüfungsverfahrens. Der Versicherer hat das Recht, in regelmäßigen Abständen den Gesundheitszustand und die berufliche Tätigkeit des Versicherten zu überprüfen, um festzustellen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegt oder ob sich der Zustand so weit gebessert hat, dass die Leistungspflicht entfällt.

Typische Maßnahmen sind: Jährliche oder zweijährliche Fragebögen zum aktuellen Gesundheitszustand und zur Lebenssituation, Anforderung aktueller ärztlicher Berichte, ggf. Begutachtungen durch Vertragsärzte oder unabhängige Gutachter, Prüfung, ob eine neue berufliche Tätigkeit aufgenommen wurde (konkrete Verweisung), Auswertung von Arbeitslosen- oder Rentendaten.

Der Versicherte ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet, die geforderten Auskünfte zu erteilen. Falsche oder unterlassene Angaben können zur Einstellung der Leistung und Rückforderung bereits gezahlter Renten führen. Bei Verbesserung des Gesundheitszustands sollte unverzüglich der Versicherer informiert werden, auch wenn die Berufsunfähigkeit noch besteht. Bei einer beabsichtigten Leistungseinstellung ist anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen, um die Berechtigung der Maßnahme zu prüfen.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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