Gegengutachten

Vom Versicherten beauftragte unabhängige medizinische Beurteilung.

Ein Gegengutachten ist eine vom Versicherten in Auftrag gegebene unabhängige medizinische Stellungnahme zu Fragen seines Gesundheitszustands und seiner Berufsfähigkeit. Es wird typischerweise dann benötigt, wenn ein vom Versicherer beauftragtes Gutachten zu Ergebnissen kommt, die der Versicherte für unzutreffend hält und auf deren Basis seine Leistung abgelehnt oder eingestellt werden soll.

Das Gegengutachten wird von einem unabhängigen Facharzt erstellt, der weder vom Versicherer noch vom Versicherten regelmäßig beauftragt wird. Wichtig ist die Auswahl eines Gutachters mit anerkannter Expertise für die spezifische medizinische Fragestellung (z.B. Orthopädie bei Rückenleiden, Psychiatrie bei psychischen Erkrankungen). Der Gutachter sollte zudem mit der Bewertung berufsspezifischer Anforderungen vertraut sein.

Die Kosten für ein Gegengutachten liegen typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro und sind zunächst vom Versicherten zu tragen. Bei erfolgreicher Klage gegen den Versicherer können sie als Verfahrenskosten geltend gemacht werden. Eine Rechtsschutzversicherung mit Versicherungsvertragsrechtsbaustein übernimmt die Kosten oft vorab. Spezialisierte Anwälte für Versicherungsrecht arbeiten mit erfahrenen Gutachtern zusammen und können qualifizierte Empfehlungen geben.

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