Garantierte Mindestrente

Im Vertrag fest zugesagte Mindesthöhe der BU-Rente unabhängig von Überschüssen.

Die garantierte Mindestrente (auch Garantierente) ist die im Versicherungsvertrag fest zugesagte Mindesthöhe der Berufsunfähigkeitsrente, die der Versicherer im Leistungsfall zahlen muss – unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung oder Überschussbeteiligungen. Sie ist die garantierte 'Untergrenze' der Auszahlung.

In modernen BU-Tarifen liegt die garantierte Rente meist bei der vertraglich vereinbarten Höhe der versicherten Rente. Bei kombinierten Verträgen mit Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Auszahlung höher liegen, sofern Überschüsse erwirtschaftet wurden. Die Garantierente bietet Sicherheit, dass die existenzielle Grundabsicherung in jedem Fall gewährleistet ist.

Wichtig zu unterscheiden ist die Garantierente vom garantierten Beitrag: Während die Auszahlung garantiert ist, kann der zu zahlende Beitrag zwischen Brutto- und Nettobeitrag schwanken, abhängig von der Überschussbeteiligung. Eine Reduzierung der Überschüsse kann den Zahlbeitrag steigen lassen, ändert aber nichts an der garantierten Auszahlung im Leistungsfall. Beim Vergleich von BU-Tarifen sollte besonders auf die Höhe der garantierten Rente und nicht nur auf prognostizierte Überschuss-Erhöhungen geachtet werden.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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