Die Freiberufler-BU ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für die in § 18 EStG genannten freien Berufe – Ärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Künstler, Wissenschaftler und ähnliche Berufsgruppen. Freiberufler sind oft in berufsständischen Versorgungswerken pflichtversichert, deren Berufsunfähigkeitsrenten jedoch häufig unzureichend sind.
Freiberufler haben in der Regel hohe Einkommen und entsprechend hohen Absicherungsbedarf. Eine private BU sollte mindestens 70 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens absichern, damit der Lebensstandard im Ernstfall gehalten werden kann. Versicherer bieten für Freiberufler oft hohe Versicherungssummen (bis 10.000 Euro oder mehr) und günstige Berufsgruppen-Einstufungen an, da das Risiko statistisch geringer ist als bei körperlich belastenden Berufen.
Wichtig sind branchenspezifische Klauseln: Ärzteklausel mit Anerkennung berufsspezifischer Tauglichkeitsverluste (Zittern bei Chirurgen, Allergien gegen Operationsmaterial), Anwaltsklausel bei Verlust der Anwaltszulassung, Architekteneignungsverlust bei Behinderungen. Die Beratung durch einen auf Freiberufler spezialisierten Makler ist unverzichtbar, da viele Standardtarife branchenspezifische Aspekte nicht ausreichend abbilden.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.