Erwerbsunfähigkeit

Gesetzlicher Begriff: Unfähigkeit, irgendeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.

Erwerbsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem gesetzlichen Rentenrecht und unterscheidet sich grundlegend von der Berufsunfähigkeit. Während Berufsunfähigkeit den konkret zuletzt ausgeübten Beruf schützt, prüft die Erwerbsminderungsrente, ob die Person noch irgendeine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann.

Es wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung unterschieden: Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Person weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn die Person zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die volle Erwerbsminderungsrente beträgt im Schnitt etwa 900 bis 1.100 Euro monatlich – deutlich zu wenig, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Für alle nach 1961 Geborenen gibt es zudem keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Sie sind auf die private BU-Versicherung angewiesen, um den konkreten Beruf abzusichern. Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen weder aus noch tritt sie schnell ein. Eine private BU-Versicherung schließt daher die wichtigste Absicherungslücke der gesetzlichen Sozialversicherung.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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