Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie wird gezahlt, wenn ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Die EM-Rente ist nicht zu verwechseln mit der privaten Berufsunfähigkeitsrente.
Voraussetzungen sind unter anderem die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der Nachweis von mindestens 36 Monaten Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Bei voller Erwerbsminderung wird die volle EM-Rente, bei teilweiser Erwerbsminderung die halbe EM-Rente gezahlt.
Die Höhe der EM-Rente ist meist gering: Im Bundesdurchschnitt liegt sie bei rund 900 bis 1.000 Euro netto. Hinzu kommen oft hohe Abschläge, wenn die Rente vor Erreichen des Referenzalters gezahlt wird. Für die meisten Versicherten reicht diese gesetzliche Leistung nicht aus, um Miete, Lebenshaltung und Familie zu finanzieren. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke und ist für Erwerbstätige praktisch unverzichtbar.