Ereignisabhängige Nachversicherung

Erhöhung der BU-Rente bei bestimmten Lebensereignissen ohne Gesundheitsprüfung.

Die ereignisabhängige Nachversicherung ist die häufigste Form der Nachversicherungsgarantie. Sie gewährt das Recht, die versicherte BU-Rente bei bestimmten, im Vertrag definierten Lebensereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Typische ereignisabhängige Auslöser sind: Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Geburt oder Adoption eines Kindes, Abschluss einer Ausbildung oder eines Studiums, Erwerb einer Immobilie und entsprechende Baufinanzierung, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, signifikante Gehaltssteigerung (oft mind. 10 Prozent) oder beruflicher Aufstieg.

Wichtige Bedingungen: Die Erhöhung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Ereignis (oft 6 Monate) beantragt werden. Es gibt eine Höchstgrenze für die maximale Erhöhung pro Ereignis und insgesamt. Manche Tarife begrenzen das Alter des Versicherten zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme (z.B. bis 45 oder 50 Jahre). Beim Tarifvergleich sollte besonders auf eine breite Palette von Auslöserereignissen, kulante Fristen und großzügige Erhöhungsgrenzen geachtet werden, da der Bedarf an Anpassung der BU-Rente im Lebensverlauf erheblich ist.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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