Entgeltumwandlung

Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in einen Beitrag zur betrieblichen Vorsorge.

Die Entgeltumwandlung ist die Möglichkeit, einen Teil des Bruttogehalts statt als Lohn als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) oder Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) zu verwenden. Das Bruttogehalt wird entsprechend reduziert, was zu Steuer- und Sozialabgabenersparnis führt. Der Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (§ 1a BetrAVG).

Für die Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet das: Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen und durch das Unternehmen direkt an den Versicherer überwiesen. Die unmittelbare Beitragsersparnis kann beträchtlich sein – bei einem hohen Steuersatz und Sozialabgaben spart der Arbeitnehmer netto rund 35 bis 40 Prozent.

Nachteile: Im Leistungsfall ist die BU-Rente voll steuerpflichtig (anders als bei privater BU, wo nur der Ertragsanteil besteuert wird). Zudem werden auf die Rente Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Auch sinkt die Bemessungsgrundlage für gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Eine umfassende Beratung ist daher unerlässlich, um den langfristigen Vorteil korrekt einzuschätzen.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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