Das Endalter ist das im Versicherungsvertrag festgelegte Lebensalter, mit dessen Erreichen die Berufsunfähigkeitsversicherung endet. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine BU-Rente bezogen werden, danach übernimmt im Idealfall die Altersrente die Lebensabsicherung.
Üblich sind Endalter von 65 oder 67 Jahren – analog zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Manche Versicherer bieten auch ein Endalter von 60 oder 63 Jahren an, was die Beiträge senkt, aber den Schutz vorzeitig beendet. Da die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit in den Jahren vor dem Renteneintritt am höchsten ist, sollte man möglichst ein Endalter wählen, das mindestens dem geplanten tatsächlichen Renteneintritt entspricht.
Eine Verkürzung des Endalters kann bei eng kalkulierten Budgets sinnvoll sein, hat aber den Nachteil, dass gerade die statistisch gefährlichsten Berufsjahre nicht mehr abgesichert sind. Bei der Vertragsgestaltung sollte das Endalter den eigenen beruflichen Plänen, der Lebensplanung und der gewünschten Absicherung entsprechen. Eine spätere Anhebung des Endalters ist meist nicht oder nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.