Elternzeit

Zeit der Kinderbetreuung mit besonderen Regelungen für die BU-Versicherung.

Die Elternzeit ist eine gesetzlich vorgesehene Auszeit für die Kinderbetreuung von bis zu drei Jahren je Kind, die Mütter und Väter in Anspruch nehmen können (§ 15 BEEG). Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis weitgehend, das Einkommen entfällt oder ist reduziert (Elterngeld).

Für die laufende Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Elternzeit kein Problem: Der Schutz besteht weiterhin in vollem Umfang, sofern die Beiträge weiter gezahlt werden. Bei finanziellen Engpässen kann eine Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung beantragt werden. Wichtig: Eine Beitragsfreistellung reduziert den Versicherungsschutz – nach der Elternzeit muss er ggf. wieder hochgesetzt werden.

Viele moderne BU-Tarife enthalten eine spezielle Elternzeit-Klausel: Während der Elternzeit können die Beiträge bis zu 24 Monaten ausgesetzt werden, der volle Schutz bleibt aber bestehen (Beitragsfreistellung mit voller Versicherungssumme). Manche Tarife bieten zudem die Nachversicherungsgarantie auch bei Geburt eines Kindes. Vor und während der Elternzeit sollte mit dem Versicherer und ggf. dem Versicherungsmakler geklärt werden, welche Möglichkeiten der Vertrag bietet, um den Schutz optimal zu gestalten.

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