Das Eintrittsalter bezeichnet das Alter der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist neben Beruf, Gesundheitszustand und Vertragslaufzeit der wichtigste Faktor für die Berechnung des Versicherungsbeitrags.
Grundsätzlich gilt: Je jünger der Antragsteller, desto günstiger der Beitrag. Das hat zwei Gründe: Erstens ist die statistische Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren geringer, und zweitens verteilt sich das Versicherungsrisiko auf eine längere Vertragslaufzeit. Wer mit 25 abschließt, zahlt für die gleiche Leistung deutlich weniger als jemand, der erst mit 40 einsteigt.
Ein weiterer Vorteil junger Antragsteller: Sie haben in der Regel weniger Vorerkrankungen, was Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vermeidet. Daher empfehlen Verbraucherschützer, die BU-Versicherung möglichst früh abzuschließen – idealerweise bereits mit Beginn der Berufsausbildung oder des Studiums. Schüler und Studierende profitieren von speziellen Einsteigertarifen, die niedrige Anfangsbeiträge und Nachversicherungsgarantien bieten.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.