Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Spezielle Klausel für Beamte: Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt automatisch als Berufsunfähigkeit.

Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist für Beamte und Anwärter auf das Beamtenverhältnis von zentraler Bedeutung. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nach ihren eigenen Bedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt. Bei Beamten gibt es jedoch die Besonderheit der Dienstunfähigkeit. Wenn der Amtsarzt feststellt, dass ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seine Dienstpflichten nicht mehr dauerhaft erfüllen kann, wird er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder (im Falle von Beamten auf Widerruf oder Probe) entlassen.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel in der Versicherung sorgt dafür, dass die Entscheidung des Dienstherrn (die Versetzung in den Ruhestand wegen gesundheitlicher Dienstunfähigkeit) vom Versicherer ohne weitere eigene medizinische Prüfung als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Der Versicherer zahlt dann sofort die vereinbarte Rente aus. Fehlt diese Klausel, kann es passieren, dass der Beamte vom Staat als dienstunfähig eingestuft wird, der Versicherer aber nach seinen eigenen Maßstäben keine 50-prozentige Berufsunfähigkeit feststellt – der Beamte würde dann keine Rente erhalten. Es wird zudem zwischen der 'echten' und der 'unechten' DU-Klausel unterschieden; nur die 'echte' bietet den unkomplizierten Schutz ohne Einschränkungen.

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