Courtage

Vergütung des Versicherungsmaklers durch den Versicherer.

Die Courtage ist die Provision, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages erhält. In der Berufsunfähigkeitsversicherung beträgt sie typischerweise zwischen 2 und 4 Prozent der gesamten Beitragssumme über die Vertragslaufzeit, wird aber meist bereits in den ersten Vertragsjahren ausgezahlt (Verfahren der Zillmerung).

Die Courtage ist Teil der Abschlusskosten und im Beitrag des Kunden bereits enthalten. Sie wird transparent in der Beratungsdokumentation und in den vorvertraglichen Informationen ausgewiesen. Für den Kunden entstehen durch die Courtage keine zusätzlichen Kosten, da der Versicherer den Beitrag entsprechend kalkuliert.

Die Höhe der Courtage kann theoretisch Einfluss auf die Empfehlungen eines Maklers haben – seriöse Makler treffen ihre Auswahl jedoch ausschließlich nach Qualität und Eignung des Tarifs für den Kunden. Wer Bedenken bezüglich möglicher Interessenkonflikte hat, kann einen Honorarberater wählen, der gegen festes Honorar arbeitet und provisionsfreie Tarife vermittelt. Für die meisten Kunden ist die Courtage-basierte Beratung jedoch eine bewährte und kostenneutrale Alternative.

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