Berufswechselklausel

Klausel, die sicherstellt, dass auch nach Berufswechsel der zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist.

Die Berufswechselklausel ist eine wichtige Bestandteile moderner Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie regelt, wie mit einem Berufswechsel des Versicherten während der Vertragslaufzeit umzugehen ist. Grundsätzlich gilt: Im Leistungsfall wird die Berufsunfähigkeit am zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf gemessen, nicht am Beruf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Wichtig ist daher: Wer den Beruf wechselt, muss dies in der Regel nicht dem Versicherer melden – der Schutz gilt automatisch für die neue Tätigkeit. Eine Ausnahme besteht, wenn der neue Beruf wesentlich risikoreicher ist (z.B. Wechsel vom Bürojob zum Dachdecker): Manche Versicherer behalten sich vor, in solchen Fällen Anpassungen vorzunehmen oder den Schutz einzuschränken. Besser ist es, vorab einen kulanten Tarif zu wählen.

Gute BU-Tarife enthalten eine Berufswechselklausel, die garantiert: Der Schutz gilt unabhängig vom späteren Berufswechsel, eine erneute Risikoprüfung ist auch bei höherem Risiko ausgeschlossen, eine günstige Berufsgruppen-Einstufung bleibt erhalten. Beim Tarifabschluss sollte die Berufswechselklausel sorgfältig geprüft werden – gerade junge Versicherte mit ungewisser beruflicher Zukunft profitieren erheblich von einer kulanten Regelung.

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