Die Berufswechselklausel ist eine wichtige Bestandteile moderner Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie regelt, wie mit einem Berufswechsel des Versicherten während der Vertragslaufzeit umzugehen ist. Grundsätzlich gilt: Im Leistungsfall wird die Berufsunfähigkeit am zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf gemessen, nicht am Beruf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wichtig ist daher: Wer den Beruf wechselt, muss dies in der Regel nicht dem Versicherer melden – der Schutz gilt automatisch für die neue Tätigkeit. Eine Ausnahme besteht, wenn der neue Beruf wesentlich risikoreicher ist (z.B. Wechsel vom Bürojob zum Dachdecker): Manche Versicherer behalten sich vor, in solchen Fällen Anpassungen vorzunehmen oder den Schutz einzuschränken. Besser ist es, vorab einen kulanten Tarif zu wählen.
Gute BU-Tarife enthalten eine Berufswechselklausel, die garantiert: Der Schutz gilt unabhängig vom späteren Berufswechsel, eine erneute Risikoprüfung ist auch bei höherem Risiko ausgeschlossen, eine günstige Berufsgruppen-Einstufung bleibt erhalten. Beim Tarifabschluss sollte die Berufswechselklausel sorgfältig geprüft werden – gerade junge Versicherte mit ungewisser beruflicher Zukunft profitieren erheblich von einer kulanten Regelung.