Die Berufsunfähigkeitsversicherung endet mit dem im Vertrag vereinbarten Endalter, üblicherweise 65 oder 67 Jahre. Mit dem regulären Renteneintritt entfällt der Versicherungsschutz, da die BU dazu dient, das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit abzusichern. Im Ruhestand bezieht der Versicherte stattdessen Altersrente aus der gesetzlichen oder privaten Rentenversicherung.
Wer vor dem Endalter berufsunfähig wird, erhält die BU-Rente bis zum Endalter. Mit Erreichen des Endalters endet die BU-Zahlung, danach übernimmt im Idealfall die Altersrente das Einkommen. Bei vorzeitigem Renteneintritt kann es Lücken geben, falls die Altersrente nicht der Höhe der BU-Rente entspricht.
Wichtig: Wer vorzeitig in den Ruhestand geht (Frührentner) oder in Altersteilzeit arbeitet, sollte prüfen, ob seine BU-Versicherung weiterläuft und welche Konsequenzen das hat. Manche Versicherer bieten eine vorzeitige Beendigung an, wenn die versicherte Person dauerhaft aus dem Berufsleben ausscheidet. Andere fordern weiterhin Beiträge, auch wenn das versicherte Risiko praktisch nicht mehr besteht. Eine Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsmakler oder Finanzberater hilft, die optimale Lösung zu finden.