Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch besondere Einwirkungen der beruflichen Tätigkeit verursacht wurde und in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) als solche aufgeführt ist. Beispiele sind Asbestose bei Asbest-Exposition, Lärmschwerhörigkeit, Hauterkrankungen bei Friseuren, Bleivergiftung in der Metallindustrie, Wirbelsäulenerkrankungen bei schweren Lasten oder Lungenkrebs durch berufliche Schadstoffexposition.
Wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die Heilbehandlung, Rehabilitation, ggf. eine Verletztenrente und – bei daraus resultierender dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit – eine lebenslange Rente. Die Anerkennung kann ein langwieriges Verfahren sein, in dem die berufliche Verursachung medizinisch nachgewiesen werden muss.
Für die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Berufskrankheit kein eigener Tatbestand, sondern wird wie jede andere BU-Ursache behandelt. Wenn die Berufskrankheit zur Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen führt, leistet der private BU-Versicherer parallel zur Berufsgenossenschaft. Die Renten werden in der Regel addiert. Bei Verdacht auf Berufskrankheit sollte unverzüglich die Berufsgenossenschaft eingeschaltet werden, um die Anerkennung zu beantragen.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.