Die Berufsgenossenschaften sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Deutschland und Teil der Sozialversicherung. Sie sind nach Branchen organisiert (z.B. Berufsgenossenschaft Holz und Metall, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) und versichern alle abhängig Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit zahlt die Berufsgenossenschaft Heilbehandlung, Rehabilitation, Verletztengeld und ggf. eine Verletztenrente. Bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (mind. 20 Prozent) wird eine lebenslange Rente gezahlt. Im Sterbefall durch Arbeitsunfall werden Hinterbliebenenrenten gewährt.
Wichtig zu verstehen: Die Berufsgenossenschaft schützt nur bei berufsbedingten Unfällen und Krankheiten, nicht bei alltäglichen Erkrankungen. Eine private BU-Versicherung ist daher unverzichtbar, da die meisten BU-Ursachen (Krebs, psychische Erkrankungen, Rückenleiden ohne Arbeitsunfall) nicht von der Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Beide Systeme ergänzen sich: Berufsgenossenschaft für berufsbedingte Schäden, private BU für alle übrigen Berufsunfähigkeitsursachen.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.