Das Beratungsprotokoll ist eine gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Dokumentation der Beratung durch einen Versicherungsvermittler (§ 61 VVG). Es muss die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden, die wesentlichen Beratungsinhalte, die Empfehlung des Vermittlers und ggf. den Grund für die Empfehlung enthalten.
In der Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst das Protokoll typischerweise: Aktuelle berufliche und finanzielle Situation des Kunden, Bedarf an Berufsunfähigkeitsabsicherung (Höhe der gewünschten Rente, Vertragslaufzeit), Vergleich der in Betracht gezogenen Tarife, Gründe für die Empfehlung eines bestimmten Tarifs, Hinweise auf Risiken und Besonderheiten (Gesundheitsfragen, Verweisungsklauseln etc.).
Das Beratungsprotokoll dient zwei Zwecken: Es schützt den Kunden vor Falschberatung (im Streitfall ist das Protokoll Beweismittel) und es schützt den Vermittler vor unbegründeten Haftungsansprüchen. Der Kunde sollte das Protokoll vor Unterzeichnung sorgfältig prüfen und ggf. um Ergänzungen oder Korrekturen bitten. Eine Kopie ist dem Kunden auszuhändigen. Wer auf eine Beratungsdokumentation verzichtet, sollte dies nur mit Bedacht tun, da im Streitfall die Beweislage erschwert ist.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.