Die Beitragsfreistellung ermöglicht es dem Versicherten, die Zahlung der laufenden Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorübergehend oder dauerhaft auszusetzen, ohne den Vertrag vollständig zu kündigen. Während der Beitragsfreistellung wird kein Geld mehr eingezahlt, aber die Versicherung bleibt mit reduzierter Leistung bestehen.
Der Hauptanwendungsfall ist eine vorübergehende finanzielle Notlage, etwa Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Kurzarbeit. Anstatt den Vertrag zu kündigen und damit den teuer erkauften Versicherungsschutz und die günstigen Konditionen aus jüngeren Jahren zu verlieren, kann der Versicherungsschutz auf einem niedrigeren Niveau aufrechterhalten werden. Die ursprüngliche BU-Rente reduziert sich entsprechend, aber der grundsätzliche Schutz bleibt bestehen.
Nach Wegfall der finanziellen Engpässe kann die Versicherung wieder aktiviert werden – meist sogar ohne neue Gesundheitsprüfung, sofern dies in den Bedingungen vorgesehen ist (Wiederinkraftsetzung). Beim Tarifabschluss sollte man auf flexible Beitragsfreistellungsoptionen achten. Sie sind ein wichtiger Schutz für unvorhergesehene Lebensphasen.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.