Die Beitragsdynamik (auch planmäßige Erhöhung oder Anpassungsdynamik genannt) ist eine Vereinbarung in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die sicherstellen soll, dass die Kaufkraft der Absicherung über die Jahrzehnte erhalten bleibt.
Vereinbart man eine Beitragsdynamik, erhöhen sich der zu zahlende monatliche Beitrag und im Gegenzug auch die versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz (meist 3 bis 5 Prozent). Das Besondere daran ist: Für diese jährliche Erhöhung der Versicherungssumme verlangt der Versicherer keine erneute Gesundheitsprüfung. Auch wenn man in der Zwischenzeit schwer erkrankt ist, wächst der Schutz weiter mit. Die Dynamik dient dazu, der schleichenden Geldentwertung (Inflation) entgegenzuwirken und Gehaltssteigerungen im Laufe des Berufslebens abzubilden.
Wer 1.500 Euro Rente absichert, wird in 20 Jahren feststellen, dass diese Summe deutlich weniger wert ist als heute. Die Beitragsdynamik ist in der Regel flexibel: Der Versicherte kann der Erhöhung widersprechen, wenn das Geld gerade knapp ist. Meist ist es erlaubt, zweimal hintereinander zu widersprechen, ohne dass das Recht auf künftige Dynamikerhöhungen erlischt. Bei einem dritten Widerspruch in Folge wird die Dynamik oft aus dem Vertrag gestrichen.