Beitragsbefreiung

Im Leistungsfall müssen keine weiteren Beiträge mehr gezahlt werden, der Schutz bleibt aber bestehen.

Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist ein Standardmerkmal jeder Berufsunfähigkeitsversicherung. Sobald die Berufsunfähigkeit vom Versicherer anerkannt ist, muss die versicherte Person keine weiteren Beiträge mehr zur BU-Versicherung leisten. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch in vollem Umfang erhalten, und die monatliche BU-Rente wird gezahlt.

Das hat einen wichtigen Hintergrund: Da der Versicherte aufgrund seiner Berufsunfähigkeit kein oder nur ein geringes Einkommen hat, wäre die Beitragszahlung eine zusätzliche finanzielle Belastung. Mit der Beitragsbefreiung wird sichergestellt, dass die volle Rente ungemindert ausgezahlt wird. Bei kombinierten Verträgen (z.B. BU als Zusatz zur Lebens- oder Rentenversicherung) gilt die Beitragsbefreiung in der Regel auch für die Hauptversicherung.

Manche Tarife sehen die Beitragsbefreiung sogar bei vorgezogener Leistung im Rahmen der AU-Klausel vor. Im Falle einer späteren Genesung und Wiederaufnahme des Berufs muss der Versicherte die Beiträge wieder zahlen. Die Beitragsbefreiung gehört zu den selbstverständlichen Standardleistungen und sollte in keinem BU-Vertrag fehlen.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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