Befristete Anerkennung

Versicherer erkennt die BU nur für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 12-24 Monate) an.

Die befristete Anerkennung (auch zeitlich begrenzte Anerkennung genannt) ist eine besondere Form der Leistungsentscheidung des Versicherers in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Anstelle einer dauerhaften Anerkennung der Berufsunfähigkeit erkennt der Versicherer den Leistungsanspruch nur für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum an – typischerweise 12, 18 oder 24 Monate.

Während dieser Zeit wird die volle BU-Rente gezahlt und der Versicherte ist von der Beitragspflicht befreit. Vor Ablauf der Frist überprüft der Versicherer den Gesundheitszustand erneut, indem er aktuelle medizinische Unterlagen anfordert oder Gutachten in Auftrag gibt. Liegt die Berufsunfähigkeit weiterhin vor, wird die Anerkennung verlängert oder dauerhaft anerkannt. Hat sich der Zustand gebessert, wird die Leistung eingestellt.

Die befristete Anerkennung ist rechtlich zulässig, hat aber den Nachteil, dass der Versicherte unter ständigem Prüfungsdruck steht. Manche Versicherer nutzen sie systematisch, um spätere Leistungseinstellungen einfacher durchzusetzen. Verbraucherschützer empfehlen, die Bedingungen kritisch zu prüfen und im Streitfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine unbefristete Anerkennung ist aus Sicht des Versicherten klar zu bevorzugen.

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