Das Bedingungswerk umfasst alle Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und gegebenenfalls Besonderen Bedingungen, die einen Berufsunfähigkeitsvertrag im Detail regeln. Es ist das maßgebliche juristische Dokument für die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherten und entscheidet im Streitfall über die Leistungspflicht.
Wichtige Bestandteile des Bedingungswerks sind: Definition der Berufsunfähigkeit, Prognosezeitraum, Verzicht auf abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, Umorganisationsklausel (für Selbstständige), Nachversicherungsgarantie, Klauseln für Beamte (Dienstunfähigkeitsklausel), Infektionsklausel, AU-Klausel, Verzicht auf § 19 VVG, Leistungsdynamik, Beitragsdynamik, Mitwirkungspflichten, Nachprüfungsverfahren und Karenz-/Wartezeiten.
Qualitätsunterschiede zwischen Tarifen werden hauptsächlich am Bedingungswerk sichtbar. Vor Vertragsabschluss sollte das Bedingungswerk gründlich gelesen werden – idealerweise unter Anleitung eines unabhängigen Versicherungsmaklers oder Honorarberaters. Auch Bewertungen von Analysehäusern wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen oder Stiftung Warentest geben Aufschluss über die Qualität eines Bedingungswerks. Achtung: Beim Abschluss neuer Tarife gelten immer die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden Bedingungen, die dann meist über die gesamte Vertragslaufzeit unverändert bleiben.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.