Auszahlungsdauer der BU-Rente

Zeitraum, für den die BU-Rente im Leistungsfall gezahlt wird.

Die Auszahlungsdauer der BU-Rente ist der Zeitraum, für den die Versicherung im Leistungsfall die monatliche Rente zahlt. Sie beginnt mit dem anerkannten Eintritt der Berufsunfähigkeit (ggf. unter Berücksichtigung einer Karenzzeit) und endet spätestens mit dem im Vertrag vereinbarten Endalter (meist 65 oder 67 Jahre).

Ist der Versicherte beispielsweise mit 40 Jahren berufsunfähig geworden und das Endalter beträgt 67 Jahre, kann die Rente im theoretischen Maximalfall 27 Jahre lang gezahlt werden – sofern die Berufsunfähigkeit dauerhaft besteht und nicht durch Nachprüfung entzogen wird. In der Realität enden viele Leistungsbezüge früher: durch Genesung, Tod der versicherten Person oder Aufnahme einer neuen Tätigkeit (konkrete Verweisung).

Für den Versicherten ist die maximale Auszahlungsdauer ein wichtiger Wirtschaftlichkeitsfaktor. Die Summe aller potenziellen Rentenzahlungen kann bei jungen, schwer erkrankten Versicherten leicht in die Hunderttausende oder gar Millionen Euro gehen. Das verdeutlicht, wie wertvoll eine BU-Versicherung im Ernstfall ist und warum ein hochwertiges Bedingungswerk so wichtig ist – jedes Detail entscheidet über den möglicherweise jahrzehntelangen Anspruch.

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