Auslandsaufenthalt

Längere Aufenthalte im Ausland können den BU-Schutz beeinflussen.

Ein Auslandsaufenthalt kann Auswirkungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Generell gelten moderne BU-Verträge weltweit – das heißt, dass eine Berufsunfähigkeit auch dann anerkannt wird, wenn die versicherte Person im Ausland lebt oder arbeitet. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten.

Manche Versicherer schränken den Schutz bei Aufenthalten in bestimmten Ländern (z.B. Krisengebieten) oder bei dauerhafter Auswanderung ein. Bei längerfristigen Aufenthalten in Nicht-EU-Staaten kann die Anzeigepflicht greifen: Der Versicherer muss informiert werden, da sich das Risiko ändern kann (z.B. durch andere medizinische Versorgung, Tropenkrankheiten oder andere Berufsausübungsbedingungen).

Im Leistungsfall im Ausland ist die Mitwirkungspflicht oft schwieriger zu erfüllen. Ärztliche Atteste müssen ggf. übersetzt und Befunde von ausländischen Ärzten anerkannt werden. Manche Versicherer verlangen, dass der Versicherte zur Begutachtung nach Deutschland reist. Wer plant, längere Zeit im Ausland zu verbringen, sollte vor der Abreise mit dem Versicherer sprechen und die Bedingungen prüfen. Spezielle Auslandstarife oder internationale Versicherer bieten oft die bessere Lösung.

In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.

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