Die Aufschubzeit ist ein Vertragsmerkmal, das vor allem in der gesetzlichen und teilweise auch privaten Personenversicherung eine Rolle spielt. Sie bezeichnet einen Zeitraum nach Beginn des Versicherungsvertrages, in dem zunächst keine Leistungen erbracht werden – die Leistungspflicht wird also aufgeschoben.
In modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen ist eine Aufschubzeit unüblich. Üblich ist hingegen die Vereinbarung einer Karenzzeit: Hier muss die Berufsunfähigkeit eine bestimmte Zeit vor Auszahlung andauern. Die Aufschubzeit als zusätzliche, im Vertrag verankerte Wartezeit zwischen Vertragsbeginn und erstem möglichen Leistungsfall war eher in älteren BU-Tarifen oder in Sondervarianten zu finden.
Wichtig ist, die Aufschubzeit von der Wartezeit abzugrenzen. Eine Wartezeit gilt nur einmal nach Vertragsabschluss, während sich Karenz- und Aufschubzeit auf den konkreten Leistungsfall beziehen. Versicherte sollten beim Vergleich von BU-Verträgen darauf achten, dass keine versteckten Aufschub- oder Wartezeiten vereinbart sind, die im Schadensfall die Auszahlung verzögern oder verhindern könnten.
In der Praxis zeigt sich, dass die genaue Ausgestaltung dieses Punktes im Bedingungswerk erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherern aufweist. Während einige Anbieter sehr kundenfreundliche Regelungen vorsehen, sind andere deutlich restriktiver. Bei der Tarifauswahl sollten daher nicht nur die monatlichen Beiträge, sondern auch die Qualität der Klauseln im Bedingungswerk bewertet werden. Unabhängige Analysehäuser wie Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie die Stiftung Warentest veröffentlichen regelmäßig detaillierte Bewertungen, die als Orientierungshilfe dienen. Dennoch ersetzen Ratings nicht die individuelle Beratung, da jede Lebenssituation andere Schwerpunkte erfordert. Eine sorgfältige Auswahl zahlt sich später oft tausendfach aus.