Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) ist eine moderne Erweiterung in vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die einen entscheidenden Vorteil für den Versicherten bringt: Anstatt erst nach der oft langwierigen Prüfung einer Berufsunfähigkeit eine Rente zu bekommen, leistet der Versicherer bereits bei einer ärztlich bescheinigten ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von in der Regel sechs Monaten (manchmal vier Monaten) eine sogenannte AU-Leistung in Höhe der versicherten BU-Rente.
Die Leistung wird dann typischerweise für maximal 18 bis 36 Monate gezahlt – auch wenn keine endgültige Berufsunfähigkeit vorliegt. Während dieser Zeit prüft der Versicherer parallel, ob eine Berufsunfähigkeit nach den Versicherungsbedingungen tatsächlich gegeben ist. Wird die BU anerkannt, geht die AU-Leistung nahtlos in die BU-Rente über.
Diese Klausel überbrückt die finanzielle Lücke zwischen Krankengeldbezug (78 Wochen) und der oft langwierigen Anerkennungsphase einer BU. Versicherte profitieren von schneller Liquidität und reduziertem Stress in der Genesungsphase. Beim Tarifvergleich gehört die AU-Klausel zu den modernen Premium-Leistungen.
Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.