Arbeitsunfall

Unfall im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, der von der Berufsgenossenschaft abgedeckt ist.

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den eine versicherte Person bei oder durch ihre versicherte Tätigkeit erleidet. Dazu gehören auch Wegeunfälle (auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sowie Unfälle bei betrieblichen Veranstaltungen oder Geschäftsreisen. Arbeitsunfälle werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung übernommen.

Die Leistungen umfassen die ärztliche Heilbehandlung (auch in Spezialkliniken), Rehabilitation, Wiedereingliederung in den Beruf, Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit und – bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit – eine Verletztenrente. Im Todesfall stehen Hinterbliebenen Renten zu.

Führt ein Arbeitsunfall zur Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen der privaten BU-Versicherung, leistet diese parallel zur Berufsgenossenschaft. Beide Renten können sich addieren, was die finanzielle Absicherung im Schadensfall verbessert. Wichtig: Arbeitsunfälle müssen unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet werden, der sie an die Berufsgenossenschaft weiterleitet. Auch bei der privaten BU sollte der Versicherer informiert werden, um den Leistungsantrag rechtzeitig zu stellen und die Frist nicht zu versäumen.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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