Die Anpassungsoption im Leistungsfall ist eine seltene, aber sehr kundenfreundliche Klausel in modernen Berufsunfähigkeitsversicherungen. Sie erlaubt es dem Versicherten, auch während des laufenden Leistungsbezugs unter bestimmten Voraussetzungen die Höhe der Rente anzupassen. Gemeint ist damit nicht die Leistungsdynamik (jährliche Erhöhung), sondern eine außerordentliche Anpassung an veränderte Lebenslagen.
Mögliche Anlässe können sein: gesetzliche Änderungen mit erhöhtem Kostenbedarf, signifikante Inflation, geänderte Familienverhältnisse (Geburt weiterer Kinder, Tod des Partners), erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands mit höherem Pflegeaufwand. Die Anpassung erfolgt meist nach pflichtgemäßem Ermessen des Versicherers oder nach festgelegten Indikatoren.
Die Anpassungsoption im Leistungsfall ist nicht in allen Tarifen vorgesehen und unterscheidet sich erheblich in den Bedingungen. Sie ist ein Premium-Merkmal und in der Regel nur bei hochwertigen Anbietern zu finden. Beim Vertragsabschluss sollte sie als zusätzliches Qualitätskriterium berücksichtigt werden, ist aber nicht das wichtigste Merkmal. Eine starke Leistungsdynamik (z.B. 3 Prozent jährlich) gleicht bereits einen großen Teil der Inflation aus und ist die Standardlösung gegen schleichende Kaufkraftverluste.