Abschlusskosten

Einmalige Kosten für die Vermittlung und den Abschluss eines Versicherungsvertrags.

Die Abschlusskosten sind einmalige Kosten, die bei der Vermittlung und dem Abschluss eines Versicherungsvertrags entstehen. Sie umfassen Provisionen für den Versicherungsmakler oder -vertreter, interne Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie Kosten für die Risikoprüfung. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden Abschlusskosten in der Regel über die ersten Vertragsjahre durch die laufenden Beiträge gedeckt (Verfahren der Zillmerung).

Die Höhe der Abschlusskosten ist gesetzlich auf maximal 2,5 Prozent der gesamten Beitragssumme über die Vertragslaufzeit begrenzt (Lebensversicherungsreformgesetz, LVRG). Bei langer Vertragslaufzeit summieren sich diese Kosten beträchtlich. Sie reduzieren in den ersten Jahren die Wirtschaftlichkeit eines Vertrages und führen dazu, dass der Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung gering ist.

Für Verbraucher bedeuten hohe Abschlusskosten höhere Beiträge oder eine geringere Rendite. Beim Vergleich von Tarifen lohnt sich daher auch ein Blick auf die Kostenstruktur. Honorarberatung – also Beratung gegen festes Honorar statt Provision – kann eine günstigere Alternative sein, da hier provisionsfreie Tarife mit deutlich niedrigeren Abschlusskosten zugänglich sind.

Für Verbraucher empfiehlt es sich, beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Bedingungswerk im Hinblick auf diesen Aspekt sorgfältig zu prüfen und mehrere Anbieter zu vergleichen. Ein unabhängiger Versicherungsmakler oder Honorarberater kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden. Da die Unterschiede zwischen den Tarifen erheblich sein können und eine BU-Versicherung typischerweise über Jahrzehnte läuft, lohnt sich der Aufwand für eine fundierte Auswahl. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen erfahrenen Makler hilft zusätzlich, die persönlichen Versicherbarkeitschancen einzuschätzen, ohne dass eine Ablehnung im zentralen Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft gespeichert wird und damit künftige Anträge erschwert.

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