Die Abfindung der Berufsunfähigkeitsrente ist eine einmalige Geldzahlung, mit der der Versicherer die laufenden Rentenzahlungen ablöst. Anstelle der monatlichen Rente erhält der Versicherte einen Einmalbetrag, der den Barwert der zukünftigen Renten repräsentiert (üblicherweise unter Anwendung eines Diskontfaktors).
Eine Abfindung kann sowohl vom Versicherer als auch vom Versicherten vorgeschlagen werden. Sie kommt in Betracht bei: streitigen Leistungsfällen, in denen ein Vergleich gefunden werden soll, bei zeitlich begrenzten Anerkennungen, bei kurzfristig zu erwartender Verbesserung des Gesundheitszustands, bei spezifischen Lebensumständen wie geplanter Auswanderung.
Vor der Annahme einer Abfindung sollte sehr sorgfältig gerechnet werden. Eine Abfindung kann attraktiv erscheinen, hat aber Risiken: Der Versicherte trägt das Anlagerisiko, die zukünftige Lebensdauer kann unterschätzt werden, eine Verschlechterung der Gesundheit kann nicht mehr kompensiert werden. Steuerliche Aspekte sind zu prüfen (Einmalauszahlungen können hoch besteuert werden). Eine fundierte Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsberater oder Anwalt ist unverzichtbar. In den meisten Fällen ist die laufende Rente der Abfindung vorzuziehen.