Warum eine BU für Selbstständige unverzichtbar ist
Anders als Angestellte sind die meisten Selbstständigen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Damit entfällt auch der Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Wer als Freiberufler ausfällt, steht ohne Einkommen da. Gleichzeitig laufen die Betriebsausgaben weiter.
Die Umorganisationsklausel verstehen
Für Selbstständige ist eine Klausel besonders wichtig: die Umorganisationsklausel. Ohne diese Klausel könnte ein Versicherer im Leistungsfall argumentieren, Du seist gar nicht berufsunfähig, weil Du als Inhaber Deinen Betrieb umstrukturieren könntest.
Übliche Rentenhöhe bei Selbstständigen
Faustregel: 70–80 Prozent Deines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens. Da Selbstständige in der Regel auch eigene Altersvorsorge finanzieren müssen, fällt die nötige BU-Rente häufig höher aus als bei Angestellten.
Praxisbeispiele Selbstständige
Marktübliche Bandbreiten, Datenstand April 2026.
- Freier Texter, 32, Homeoffice: 2.000 Euro BU-Rente bis 67, Beitrag häufig 55 bis 80 Euro.
- Steuerberaterin, 38, eigene Kanzlei: 3.500 Euro Rente plus Umorganisationsklausel, Beitrag rund 110 bis 160 Euro.
- Inhaber Restaurant, 45: 3.000 Euro Rente, mögliche Zuschläge wegen Stehbelastung, Beitrag rund 230 bis 320 Euro.
- IT-Beraterin freelance, 30: 2.500 Euro Rente, Beitrag häufig 60 bis 90 Euro.
Branchenspezifika
Freie Berufe (Rechtsanwältinnen, Steuerberater, Architektinnen) gelten als günstige Risiken, sofern die Tätigkeit überwiegend im Büro stattfindet. Handwerksmeister werden je nach Anteil körperlicher Arbeit eingestuft. IT-Freelancer gehören meist zu den günstigsten Berufsgruppen.