Warum Polizisten ein besonderes BU-Risiko tragen
Polizeibeamte arbeiten im Schichtdienst, sind regelmäßig in körperlich belastenden Einsätzen und müssen schussbereit, schwimmfähig und einsatzdiensttauglich sein. Dazu kommen psychische Belastungen wie Konfrontation mit Gewalt, schweren Unfällen und Übergriffen. Schon eine moderate Einschränkung kann die Polizeidienstfähigkeit dauerhaft entfallen lassen.
Polizeidienstunfähigkeit (PDU) statt allgemeiner DU
Für Polizei- und Vollzugsbeamte gibt es im Beamtenrecht eine besondere Form der Dienstunfähigkeit: die Polizeidienstunfähigkeit. Wer die spezifischen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr erfüllt, kann in den Ruhestand versetzt werden, selbst wenn rein medizinisch andere Tätigkeiten denkbar wären.
Die echte PDU-Klausel im Tarif
Eine vollwertige PDU-Klausel sieht vor, dass der Versicherer die BU-Rente leistet, sobald der Dienstherr die Polizeidienstunfähigkeit förmlich festgestellt hat. Eine eigene medizinische Prüfung des Versicherers entfällt.
Beitragsbeispiele aus der Praxis
- Polizeianwärter, 21, mittlerer Dienst: 1.500 Euro Rente, Endalter 60, Beitrag häufig zwischen 45 und 70 Euro.
- Polizeikommissar, 28, gehobener Dienst: 2.000 Euro Rente, PDU-Klausel, Endalter 60, Beitrag rund 90 bis 130 Euro.
- Kriminalbeamtin, 35: 2.500 Euro Rente bis 62, Beitrag rund 130 bis 180 Euro.
- Berufsfeuerwehrmann, 30: 2.000 Euro Rente bis 60, Beitrag oft zwischen 130 und 200 Euro.
Psychische Erkrankungen als häufigster Auslöser
Statistisch gehören psychische Erkrankungen, Belastungsreaktionen und Burn-out zu den häufigsten Ursachen einer Polizeidienstunfähigkeit. Tarife mit klar formuliertem Verzicht auf abstrakte Verweisung und kurzem Prognosezeitraum erleichtern es, im Ernstfall tatsächlich die vereinbarte Rente zu erhalten.